AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB der CLAN GmbH
2191 Gaweinstal, Bischof Schneider-Strasse 70/7/2,
eMail: office@meiheimat.at
Firmenbuchgericht: Landesgericht Korneuburg, FN 517128h
UID: ATU74628405
A. ALLGEMEINES
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen, welche die CLAN GmbH gegenüber ihren Kunden, seien es Unternehmern oder Konsumenten, erbringt.
B. VERTRAGSABSCHLUSS UND -BEENDIGUNG
Jeder Einzelvertrag wird auf die darin ausdrücklich vereinbarte Dauer abgeschlossen. Kündigungsfristen werden ebenfalls im Einzelvertrag vereinbart. Das allgemeine Recht zur sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt aber von der Regelung der allgemeinen Kündigungsfristen unberührt.
Falls die Vertragserfüllung seitens der CLAN GMBH von einem Vertrag mit einer dritten Partei abhängt und diese die Vereinbarung mit der Clan GmbH zum Teil oder zur Gänze nicht aus Gründen, die in der Sphäre der Clan GmbH liegen, auflöst oder nicht erfüllt, steht der CLAN GMBH das Recht zur vorzeitigen und unverzüglichen Kündigung des entsprechenden Vertragsteiles zu. Bereits geleistete Zahlungen werden dann anteilig zurück bezahlt, wenn der Vertragspartner der Clan GmbH aus dem von Dritten aufgelösten Vertrag noch keine Gegenleistung erhalten hat. Sämtliche darüberhinausgehenden Ansprüche gegenüber der CLAN GMBH gelten damit als abgegolten. Der Eintritt eines solchen Falls stellt aber keinen Grund für eine vorzeitige Kündigung des gesamten Vertrages mit der CLAN GMBH dar.
C. NUTZUNGS- UND VERWERTUNGSRECHTE
Unter „Dienste der CLAN GMBH“ ist die Übergabe von Daten und Informationen jeder Art, also auch von Texten, Bildern, Videos und Audio-Dateien zu verstehen, die durch die CLAN GMBH selbst erstellt oder aufbereitet oder durch die CLAN GMBH von dritter Seite beigeschafft wurden.
Die CLAN GMBH leistet Gewähr dafür, dass sie selbst über die notwendigen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt. Die CLAN GMBH hält den Vertragspartner diesbezüglich schad- und klaglos.
Das Ausmaß des Nutzungsrechtes, welches die CLAN GMBH dem Vertragspartner einräumt, wird ausdrücklich im jeweiligen Einzelvertrag vereinbart. Der Vertragspartner erhält jedoch niemals mehr Rechte, als diesem im Vertrag ausdrücklich eingeräumt werden. Der Vertragspartner muss sämtliche zumutbaren und notwendigen Vorkehrungen treffen, damit die eingeräumten Nutzungsrechte nicht verletzt werden. Dies gilt sowohl für Verletzungen durch den Vertragspartner selbst, als auch für jene durch Dritte.
Erlangt der Vertragspartner der CLAN GMBH Kenntnis von einer Verletzung eines Nutzungsrechtes, so hat er die CLAN GMBH unverzüglich darüber zu informieren und mit ihr gemeinsam daran zu arbeiten, weitere Verletzungen zu verhindern.
Eine Weitergabe der Inhalte der CLAN GMBH durch den Vertragspartner ist sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich in jeder erdenklichen Form insofern unzulässig, als diese nicht in dem Einzelvertrag ausdrücklich zugestanden wurde.
D. RECHTE IM ZUSAMMENHANG MIT BILDERN UND VIDEOS
Die Einräumung der Nutzungsrechte an Lichtbildern oder Videos umfasst jedenfalls nicht die Garantie, dass die darauf abgebildeten Personen ihre persönliche Einwilligung zur öffentlichen Weitergabe bzw. zur Verwendung der von Ihnen angefertigten Lichtbilder oder Videos zu Werbezwecken erteilt haben.
Die möglicherweise erforderliche Einholung einer Einwilligung Dritter obliegt also dem Vertragspartner. Dieser ist für die Einhaltung sämtlicher Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstiger Schutzrechte der abgebildeten Personen, Werke, Gegenstände oder Zeichen hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in welchem die Nutzung erfolgen soll, selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für gesetzlich notwendige Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften (z.B. bei Musik in Videos).
Über Löschungen, zu denen die CLAN GMBH aus rechtlichen Gründen verpflichtet wird, informiert sie ihren Vertragspartner. Die Information erfolgt entweder über die Website oder über die vom Vertragspartner bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der Vertragspartner ist für die Aktualität der Kontaktdaten verantwortlich. Sollten durch den Vertragspartner, trotz erfolgtem Löschhinweis, Nutzungen erfolgen, erfolgen diese auf eigene Verantwortung des Vertragspartners. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages sowie jene dieser AGB weiter.
E. WEITERE NUTZUNGEN
Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine gemäß den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in geltender Fassung entsprechende korrekte Urheberangabe anzuführen, damit eine Identifizierung des Urhebers sowie eine Zuordnung des jeweiligen Werkes jederzeit zweifelsfrei möglich ist (z.B © N.N.)
Die CLAN GMBH ist hinsichtlich der von ihr zur Verfügung gestellten Werke Inhaberin unterschiedlich gestalteter Werkutzungsrechte oder -bewilligungen, diese könne im gleichen Umfang oder auch eingeschränkt im jeweiligen Einzelvertrag übertragen werden.
Die der Vertragspartei übergebenen Inhalte der Dienste der CLAN GMBH sind inhaltlich unverändert zu übernehmen. Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder Verfremdung eines Bildes-, Videos, oder von sonstigen von der CLAN GMBH bezogenen Inhalten durch den Vertragspartner ist jedenfalls unzulässig.
F. VERZUG
Leistungstermine und –fristen müssen schriftlich im Einzelvertrag vereinbart werden und beginnen frühestens ab Auftragsbestätigung durch die CLAN GMBH.
Der Vertragspartner hat alle notwendigen Unterlagen sowie Informationen vollständig zur Verfügung zu stellen, damit die vereinbarten Leistungstermine eingehalten werden können. Verzögerungen der Leistung und/oder Kostenerhöhungen, die aufgrund unrichtiger oder nachträglich abgeänderter Informationen seitens des Vertragspartners entstehen, sind vom Vertragspartner zu tragen. Allfällige daraus resultierende Mehrkosten trägt der Vertragspartner.
G. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die CLAN GMBH haftet für Schäden lediglich aufgrund eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.
Im Falle eines von der CLAN GMBH verschuldeten Verlusts oder der Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht lediglich den typischen Wiederherstellungsaufwand, der anfallen würde, wenn der Vertragspartner ordnungsgemäß Sicherungskopien der Daten erstellt hätte.
Der Vertragspartner hat die CLAN GMBH unverzüglich über Mängel jeglicher Art sowie über die Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte zu informieren. Er hat weiters alle zumutbaren und notwendigen Maßnahmen zu setzen, um allfällige Schäden möglichst gering zu halten. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters, bei Bedarf die Rechte bzw. Pflichten einer Verfolgung oder einer Abwehr rechtlicher Ansprüche an die CLAN GMBH abzutreten. Anwaltskosten des Vertragspartners sind von diesem selbst zu tragen.
H. DATENSCHUTZ
Die CLAN GMBH bewahrt sämtliche vertragsrelevanten Daten für den Zeitraum auf, innerhalb dessen Rechnungen rechtlich angefochten werden können. Um die Verrechnung ordnungsgemäß vornehmen zu können, ist die CLAN GMBH berechtigt, die dafür notwendigen Daten an Dritte zu übermitteln, deren Leistung der Vertragspartner bezieht.
Personenbezogene Daten dürfen von der CLAN GMBH insoweit ermittelt und verarbeitet werden, als dies vom Vertragszweck umfasst ist. Stammdaten des Vertragspartners können für Zwecke der Planung, der Kostenrechnung sowie zur Erstellung betriebsinterner Statistiken bis maximal fünf Jahre nach Beendigung des Vertrages aufbewahrt werden.
Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Verschwiegenheit hinsichtlich sämtlicher Tatsachen, die sich auf den abgeschlossenen Vertrag, den Inhalt sowie dessen Erfüllung sowie auf das zur Erfüllung notwendige Wissen beziehen, es sei denn, es handelt sich um offenkundige bzw. allgemein zugängliche Informationen. Diese Pflicht besteht über das Ende des Vertrages hinaus.
Der Vertragspartner muss hinsichtlich von ihm übermittelter oder bereitgehaltener Daten sicherstellen, dass diese entsprechend dem Vertragszweck durch die CLAN GMBH genutzt werden können. Der Vertragspartner hält die CLAN GMBH hinsichtlich daraus resultierender Ansprüche Dritter schad- und klaglos.
Für den Fall, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung der CLAN GMBH Gegenstand der Vereinbarung ist, für die eine Auftragsverarbeitervereinbarung gemäß Art 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu schließen ist, ist diese unter https:www.meiheimat.at/Kontakt/Auftragsverarbeitung.html abrufbar. Die CLAN GMBH kommt damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, es werden keine über die DSGVO hinausgehende Rechte und Pflichten festgelegt.
I. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Als Verrechnungsbeginn für das jeweils vereinbarte Entgelt ist der vereinbarte Beginn der Laufzeit des Einzelvertrages heranzuziehen, es sei denn, im Einzelvertrag ist ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt festgelegt worden. Der Entgeltanspruch für die erhaltenen oder zur Verfügung gestellten Dienste der CLAN GMBH entsteht unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung durch den Vertragspartner ab dem Verrechnungsbeginn.
Liegen die Gründe, weshalb der Erhalt bzw. die Zurverfügungstellung der Dienste der CLAN GMBH oder das Abrufen oder Empfangen der Dienste nicht erfolgen kann, in der Sphäre des Vertragspartners, bleibt der Entgeltanspruch der CLAN GMBH unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung aufrecht. Die CLAN GMBH hat dem Vertragspartner lediglich schriftlich die Leistungsbereitschaft mitzuteilen.
Das Aufrechnen des Vertragspartners gegen eine Forderungen der CLAN GMBH mit eigenen Forderungen ist ausdrücklich untersagt.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist die CLAN GMBH berechtigt, 4 % Verzugszinsen per anno zu verrechnen. Sämtliche notwendigen Inkassospesen oder Mahngebühren sind ebenfalls vom Vertragspartner izu bezahlen. Kommt der Vertragspartner trotz schriftlicher Mahnung innerhalb von 60 Tagen nach der ersten Rechnungslegung der Zahlungspflicht nicht nach, ist die CLAN GMBH berechtigt, die Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Rechnungen einzustellen bzw. diese ab diesem Zeitpunkt ausschließlich gegen Vorauszahlung zu erbringen. Dies gilt solange, bis sämtliche offene Forderungen beglichen wurden. Die Einstellung der Leistung durch die CLAN GMBH entbindet den Vertragspartner nicht von seiner Zahlungspflicht. Die CLAN GMBH ist vielmehr dazu berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Für den Fall, dass über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet wird, ist die CLAN GMBH, soweit gesetzlich zulässig, berechtigt, die vereinbarten Leistungen ausschließlich gegen Vorauszahlung zu erbringen.
J. WEITERE ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Auf den jeweiligen Einzelvertrag bezogene Mitteilungen oder Vereinbarungen, insbesondere Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, Kündigungen oder Abmahnungen, bedürfen immer der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so hat anstelle der nicht anwendbaren Bestimmungen zu gelten, was im Hinblick auf Inhalt und Bedeutung der rechtswirksamen Bestimmungen dieses Vertrages dem Willen der Vertragspartner am besten entspricht.
Sowohl die CLAN GMBH als auch ihr Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf allfällige Rechtsnachfolger zu überbinden. Eine Übertragung auf andere Dritte durch den Vertragspartner benötigt die ausdrückliche Zustimmung der CLAN GMBH.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Korneuburg.
Die CLAN GMBH ist berechtigt, die vorliegenden AGB geänderten Bedingungen und Erfordernissen anzupassen. Für den Fall, dass eine solche Änderung vorgegenommen wird, treten die neuen AGB nach Ablauf einer Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf www.meiheimat.at in Kraft.