JA zur Photovoltaik auf „toter“ Substanz

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JA zur Photovoltaik auf „toter“ Substanz

29. Mär. 2021 | Wien

Die aktuell durchgeführte MARKET-Umfrage zur Photovoltaik (PV) bringt ein klares JA für PV auf „toter Substanz“ (Dächer etc.), aber ein klares Nein für PV auf Agrarflächen: Während 94 Prozent der befragten Österreicherinnen und Österreicher die Nutzung von Dachflächen von Firmen usw. befürworten, nehmen 70 Prozent der Befragten eine ablehnende Haltung für PV-Anlagen auf Agrarflächen ein! Worum geht es bei der sogenannten Agrophotovoltaik? Mit Agrophotovoltaik lassen sich gleichzeitig Strom und Nahrungsmittel auf einer Fläche erzeugen. Die auf Gestellen montierten Solarmodule beschatten die landwirtschaftlichen Kulturen, produzieren günstigen Strom zur Versorgung des Betriebes – so die Theorie, darunter grasen Schafe, so die Idylle. Aber wie sieht das in der Praxis aus und was sagt die Bevölkerung zu dem Vorhaben? „Der Wunsch ist klar: 9 von 10 der befragten Österreicherinnen und Österreicher setzen für die Zukunft auf eine vermehrte Nutzung von umweltfreundlicher Sonnenenergie in Form von Photovoltaikanlagen. Allerdings erachten fast 7 von 10 Befragten eine PV-Errichtung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, die zur Nahrungsmittelproduktion verwendet werden, als wenig bis nicht sinnvoll. Klar befürwortet werden von 94 Prozent der 800 Befragten Dachflächen bzw. Überdachungen von Parkplätzen bei Supermärkten, Gewerbeparks etc. Aber auch entlang von Autobahnen und Bahntrassen sind PV-Anlagen eine Option (79 Prozent). Die wesentlichen Vorteile bei einer PV-Errichtung auf bestehender Infrastruktur sehen sie in der Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Lebensmittelproduktion sowie in der fehlenden Verbauung landwirtschaftlicher Böden bzw. keiner Zerstörung des Ökosystems: Das sagen 9 von 10 der befragten Österreicherinnen und Österreicher! Ein klares Ergebnis gegen diese Form der Doppelnutzung“, fasst Prof. Dr. Werner Beutelmeyer vom MARKET-Institut die Befragungsergebnisse zusammen.

(K)Ein Nutzungskonflikt zwischen Tank und Teller

Faktum ist: Für das österreichische Klimaziel, 100 % Strom aus erneuerbaren Energiequellen bis 2030 zu beziehen, ist ein Kraftakt im Ausbau erneuerbarer Energieträger notwendig. Die PV ist in dem Zusammenhang eine absolut zentrale Technologie, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen: Sie ist sauber, leise, wirtschaftlich und produziert sauberen Strom. Wir sprechen von Photovoltaik auf sogenannten „toten“ Flächen, wie Dachflächen von Firmen, Supermärkten, Wohnblöcken, Bauernhöfen, Gewerbeparks, Überdachungen von Parkplätzen, entlang von Bahntrassen und Autobahnen. Wir sprechen aber nicht von der sogenannten Agrophotovoltaik, also Solarpaneelen, die auf „lebenden“ Äckern und Wiesen installiert werden, viel Platz brauchen und mit der Landwirtschaft konkurrieren: „Die Landwirtschaft ist essentieller Bestandteil in der Energiewende. Die Landwirtschaft ist aber auch essentiell in der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln. Wir werden aufgrund des Klimawandels viele erneuerbare Energieanlagen, wie zum Beispiel Photovoltaik, errichten müssen, aber nicht Agrarflächen verbauen, die der Lebensmittelproduktion dienen. Wie dringend wir landwirtschaftliche Nutzflächen zur Lebensmittelproduktion brauchen, hat auch die Corona-Pandemie bewusstgemacht. Die aktuelle Umfrage zeigt auch ein klares ‚Nein‘ zur Verbauung agrarisch genutzter Flächen für Photovoltaik. Stattdessen sind PV-Anlagen – wie im Regierungsprogramm festgeschrieben – beim Neubau und der Sanierung von Lärmschutzwänden vorzusehen, oder als Überdachung von beispielsweise Supermärkten. So sieht es auch ein Großteil der Österreicherinnen und Österreicher. Das schafft Arbeit, stärkt die Wirtschaft und schützt die Umwelt und den Boden!“, bezieht sich Dr. Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung, auf die klaren Ergebnisse der MARKET-Umfrage.

Quelle: Copyright APA-OTS Originaltext-Service und Österreichische Hagelversicherung VVaG
Alle Rechte vorbehalten
Fotocredit: ÖHV/shutterstock

Text: Österreichische Hagelversicherung VVaG, 29. Mär. 2021

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