Niederösterreich legt umfassendes Bodenschutzpaket vor

Politik & Wirtschaft

Verkehrskonflikte vermieden

Niederösterreich legt umfassendes Bodenschutzpaket vor

02. Sep. 2020 | St. Pölten

„Mit diesem Bodenschutzpaket schützen wir wertvolle Lebensräume, Wiesen und Ackerflächen. Wir wollen den Charakter unserer Heimat bewahren und die Zersiedlung unserer Orte bekämpfen, Impulse im ländlichen Raum ermöglichen und Verkehrsprobleme im städtischen Umfeld frühzeitig vermeiden,“ stellt LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf die Ziele der umfangreichen Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes vor. Gemeinsam mit Klubobmann Klaus Schneeberger und Universitätsprofessor Rudolf Scheuvens (Dekan der Fakultät für Architektur und Raumplanung der TU Wien) präsentierte Pernkopf heute die geplanten Änderungen, die mit die mit dem jetzigen Start des Begutachtungsverfahrens weiter diskutiert und im Oktober im Landtag beschlossen werden sollen.

Schon im Juli wurde vom Landtag in einem ersten Schritt eine Einschränkung für umfangreiche Neuwidmungen und im Gegenzeug eine massive Beschleunigung für kleinere Verfahren beschlossen. Die wichtigsten Änderungen der nun geplanten umfangreichen Novelle sind neue Widmungskategorien für den großvolumigen Wohnbau und für verkehrsbeschränkte Betriebsgebiete, verpflichtende Mobilisierungsmaßnahmen bei Neuwidmungen, Einschränkungen für neue Parkplätze bei Supermärkten und neue Regelungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Mit neuen Widmungskategorien sollen Verkehrskonflikte schon frühzeitiger erkannt und vermieden werden. Wohngebäude mit einer Geschoßflächenzahl über eins brauchen zukünftig die neue Widmungskategorie für den großvolumigen Wohnbau. Die Geschoßflächenzahl ist als das Verhältnis der Flächen der oberirdischen Geschoße von Gebäuden zur Bauplatzgröße definiert. Neue Betriebsansiedelungen wiederum, die mehr als 100 Fahrten pro Tag und Hektar erzeugen, brauchen die neue Widmungskategorie für verkehrsbeschränkte Betriebsgebiete, in welche die Verkehrsströme genauer betrachtet werden. Erweiterungen schon bestehender Betriebe sind von dieser Regelung ausgenommen.

Bei allen Neuwidmung werden zukünftig verpflichtend Mobilisierungsmaßnahmen anzuwenden sein. Insbesondere werden das befristete Widmungen oder Raumordnungs-Verträge sein. Sollten neu gewidmete Bauparzellen nach einer bestimmten Zeitspanne nicht bebaut werden, werden sie automatisch rückgewidmet oder müssen zB. der Gemeinde zum Kauf angeboten werden. „Das bedeutet einen faktischen Bauzwang und damit ein Stopp der Zersiedlung und dem unnötigen Bodenverbrauch. Außerdem werden so auch Infrastrukturkosten für die Gemeinden gespart,“ so Schneeberger.

Schon seit mehreren Jahren sind neue Einkaufszentren auf der ‚grünen Wiese‘ in Niederösterreich verboten. Nun werden auch Parkplätze bei neuen Handelseinrichtungen eingeschränkt: „Damit beenden wir die Bodenversiegelung durch überdimensionierte Parkplätze,“ so Pernkopf. Bei einer Verkaufsfläche von mehr 750m² dürfen nur mehr die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstellplätze ebenerdig im Freien errichtet werden, bei kleineren Nahversorgern die eineinhalbfache Anzahl der Pflichtstellplätze. Sind mehr Parkplätze gewünscht, so müssen diese im Gebäude (z.B. unterirdisch oder am Dach) errichtet werden oder mit einer Photovoltaik-Anlage überdacht werden.

Bei Photovoltaik-Anlagen gelten zukünftig strenge Kriterien für Anlagen im Grünland, wie Netzanschluss, der Schutz hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen, der Schutz des Ortsbilds und von Naturschutzflächen. Pernkopf: „Prinzipiell wollen wir PV-Anlagen auf Dächern, Lagerhallen und alten Deponien bevorzugen.“ Freiflächen-Anlagen, die mehr als zwei Hektar Fläche einnehmen, werden in Zukunft in einem eigenen sektoralen Raumordnungsprogramm ausgewiesen werden sein müssen, bevor Gemeinden eine diesbezügliche Widmung einreichen können. Dieses Programm wird von Experten in den nächsten Monaten erstellt werden.

Weiters soll ein neues Sektorales Raumordnungsprogramm für überregionale Betriebsgebiete erstellt werden, in denen interkommunale Abstimmungen verbessert und Verkehrsströme genauer gelenkt werden können. Außerdem werden die Planungsrichtlinien für Flächenwidmungspläne unter den Prämissen Klima- und Bodenschutz komplett modernisiert. Pernkopf: „Damit forcieren wir unter anderem begrünte Fassaden als natürliche Klimaanlagen und Lebensraum für Bienen und Schmetterlinge.“

Dekan Universitätsprofessor Rudolf Scheuvens hat die Landesregierung bei der Ausarbeitung beraten: „Mit diesem Bodenschutzpaket setzt Niederösterreich einen klaren Fokus auf Ressourcenschonung, auf überregionale Abstimmung und strategische Planung zum Schutz der Lebens- und Wirtschaftsqualitäten im Bundesland. Das sind deutliche Akzente und ein vielversprechender, moderner Weg.“

Pernkopf und Schneeberger abschließend: „Wir setzen auf Klimaschutz und den Schutz unserer Böden. In den letzten Monaten haben wir hier schon einige Initiativen gesetzt, insbesondere den ‚Grüner Ring‘, mit dem wir gerade rund um Wien neue Siedlungsgrenzen setzen wollen. Das Bodenschutzpaket ist jetzt der nächste und größte Schritt. Wir wollen unsere Äcker und Naturräume für die nächsten Generationen sichern, mehr Grün in die Städte bringen und die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes und Regionen sichern und steuern.“

Foto: © NLK / Burchhart

Text: NÖ Landesregierung, 02. Sep. 2020

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