Rettungsfahrzeug unbefugt in Gebrauch genommen

Polizeimeldung

22 Jähriger in Justizanstalt eingeliefert

Rettungsfahrzeug unbefugt in Gebrauch genommen

28. Okt. 2020 | Neunkirchen

Nach einem ambulanten Patientenaufenthalt im Landesklinikum Neunkirchen soll ein 22-Jähriger aus dem Bezirk Neunkirchen am 16. Oktober 2020, gegen 14:40 Uhr, einen am dortigen Parkplatz abgestellten Rettungswagen des Roten Kreuzes aus bislang unbekanntem Grund unbefugt in Betrieb genommen haben. Bei der folgenden Fahrt wurde das Fahrzeug vom Parkplatz nach rückwärts über einen Grünstreifen gegen einen etwa 25 cm hohen Betonsockel, folgend gegen einen Zaun und mit dem Heck gegen einen Baum gelenkt und beschädigt. Daraufhin setzte der 22-Jährige seine Fahrt mit dem Rettungswagen in Fahrtrichtung B17, bis zur Burgenlandgasse fort und flüchtete zu Fuß. Er dürfte dabei unverletzt geblieben sein.

Bei der sofortigen Fahndung konnten Bedienstete der Polizeiinspektion Neunkirchen den 22-Jährigen wenig später im Nahbereich zur Burgenlandgasse anhalten und vorläufig festnehmen. Der mit ihm durchgeführte Alkotest ergab einen Wert von 1,58 Promille. In der Folge soll der Beschuldigte auch während seiner Anhaltung Einrichtungsgegenstände auf der Polizeiinspektion Neunkirchen beschädigt haben.

Nach ersten polizeilichen Ermittlungen soll sich der 22-Jährige aus bislang unbekanntem Grund bereits in den Vormittagsstunden des 16. Oktober 2020 am Parkplatz des Landesklinikums Neunkirchen zu einer Medizinerin in einen Pkw gesetzt und die Frau und danach einen weiteren Mediziner gefährlich bedroht haben. Dabei soll auch eine Brille des Mediziners beschädigt worden sein. Verletzt wurde bei sämtlichen Vorfällen niemand.

Am Rettungsfahrzeug dürfte ein Sachschaden in der Höhe von etwa 3000 Euro verursacht worden sein. Der gesamte verursachte Sachschaden dürfte sich auf etwa 6.000 Euro belaufen. Der Beschuldigte wurde über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt in die dortige Justizanstalt eingeliefert und die Untersuchungshaft in Aussicht gestellt.

Lichtbild © LPD NÖ

Text: Landespolizeidirektion Niederösterreich, 28. Okt. 2020

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