Rahmenbedingungen für Ferienbetreuung im Sommer sichergestellt

Gesellschaft & Kommunales

Neue Verordnung

Rahmenbedingungen für Ferienbetreuung im Sommer sichergestellt

01. Jun. 2020 | Wien

„Ich habe mich im Interesse der Familien immer dafür eingesetzt, dass Kinderbetreuung im Sommer möglich ist und begrüße daher die 2. COVID-19 –Lockerungsverordnungsnovelle. Damit haben wir klargestellt, dass Sommercamps und andere Ferienbetreuungsangebote stattfinden können“, sagt Familien- und Jugendministerin Christine Aschbacher. „Die Kinderbetreuung in den Ferien ist in diesem Jahr eine besondere Herausforderung für Familien. Viele Eltern haben ihren Urlaub aufgrund der Krise bereits aufgebraucht. Daher ist es wichtig, dass Ferienbetreuung angeboten werden kann.“

Gesundheitsminister Rudolf Anschober betont: „Wir alle, gerade auch Kinder und junge Menschen, sind von der Corona-Krise stark betroffen. Kinder konnten einige Zeit hindurch Freundinnen und Freunde nicht direkt treffen, leben teils in engen Wohnverhältnissen und sind teilweise in ihrer Bewegung eingeschränkt. Auf die psychosozialen Auswirkungen der Krise bei Kindern dürfen wir nicht vergessen. Umso erfreulicher ist es, dass die Ferienbetreuung im Sommer unter Einhaltung bestimmter Regeln sichergestellt ist. Der Urlaub der Eltern ist durch die Krise großteils aufgebraucht und Kinder brauchen insbesondere nach vielen Wochen der Einschränkungen einen Raum für soziale Begegnungen, Bewegung, Spiel und Lernen.“

Frauenministerin Susanne Raab hat in den letzten Wochen mit vielen Frauen gesprochen: „Gerade für sie war die Zeit der Ausgangsbeschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus eine große Herausforderung. Aus diesem Grund freue ich mich sehr, dass wir nun innerhalb der Bundesregierung eine Lösung gefunden haben, die Kinderbetreuung in den Sommerferien sicherzustellen. Das ist eine wichtige Maßnahme zur Entlastung aller berufstätigen Mütter, insbesondere auch von Alleinerzieherinnen.“

Das sind die wichtigsten Änderungen:

  • Sommercamps und andere Ferienbetreuungsangebote können ab Juni angeboten werden und sind als Veranstaltungen im Sinne der neuen Verordnung definiert.
  • Im Juni sind 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlaubt. Betreuerinnen und Betreuer müssen nicht in diese Höchstzahl eingerechnet werden.
  • Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze bleiben auf 100 TeilnehmerInnen beschränkt, während die Obergrenze für Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen Schritt für Schritt angehoben wird. In diesem Fall dürfen ab 1. Juli 2020 in geschlossenen Räumen bis zu 250 Personen teilnehmen. Gibt es im Freien zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, sind bis zu 500 Personen zulässig. Ab August sind in Räumlichkeiten bis zu 500 Personen erlaubt, im Freien bis zu 750.
  • Bei mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern müssen Anbieter von Ferienbetreuung einen COVID-19-Beauftragten bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept ausarbeiten.
  • Die bekannten geltenden Hygienemaßnahmen (etwa Hände waschen oder Niesen und Husten in die Armbeuge) sind weiterhin einzuhalten.
  • Bei Nächtigungen oder bei der Ausübung von Sportarten gelten weitere Bestimmungen: Eine Übernachtung in Gemeinschaftsschlafräumen ist nur zulässig, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten wird oder durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

„Wir wollen sowohl die Anbieter von Ferienbetreuung als auch Eltern, Kinder und Jugendliche bestmöglich informieren. Daher haben wir FAQs für Jugendliche und Jugendarbeit zusammengestellt, die ab Dienstag auf der Webseite meines Ministeriums abrufbar sind. Bis nächste Woche wird außerdem ein Leitfaden für Feriencamps erarbeitet und dann veröffentlicht“ so die Bundesministerin Aschbacher abschließend.

Foto: Attila Molnár

Text: Bundespressedienst, 01. Jun. 2020

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