Rotes Kreuz: Empfehlungen der Kindeswohlkommission müssen rasch umgesetzt werden

Gesundheit & Familie

Kindeswohl muss im Asylverfahren stärker berücksichtigt werden

Rotes Kreuz: Empfehlungen der Kindeswohlkommission müssen rasch umgesetzt werden

15. Jul. 2021 | Wien

Rotkreuz-Präsident Gerald Schöpfer: „Aus der Erfahrung des Österreichischen Roten Kreuzes heraus appellieren wir an die zuständigen Behörden, das Wohl der Kinder und Jugendlichen über alle anderen Erwägungen zu stellen. Es geht nicht nur um die Verfahrensdauer, sondern um die Qualität der Verfahren, in denen Kinder gehört und ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen.“

Die Kindeswohlkommission fordert in ihrem Bericht, dass alle Entscheidungen im Rahmen des Asyl- und Fremdenrechts, die Kinder betreffen, einer umfassenden Prüfung des Kindeswohls und der Auswirkungen der Entscheidungen auf die Rechte des Kindes unterzogen werden.

Schöpfer: „Es geht um nichts Geringeres als um das Leben von Kindern und deren Zukunft. Österreich ist durch die Internationale Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, das Kindeswohl bei allen behördlichen Entscheidungen an die oberste Stelle zu setzen. Dies ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch unsere humanitäre Pflicht!“

Das Österreichische Jugendrotkreuz setzt sich bereits seit über 70 Jahren für Kinder und Jugendliche ein. So ist das Jugendrotkreuz gemeinsam mit 45 weiteren Organisationen auch Mitglied des österreichischen Netzwerks Kinderrechte.

Foto: Österreichisches Rotes Kreuz

Text: Österreichisches Rotes Kreuz, 15. Jul. 2021

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